Schleswig-Holstein Digital

Ab Juni 2023 stellt Schleswig-Holstein Fördermittel für die Digitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Im Gegensatz zu früheren Programmen ist diese Förderung umfangreich und kann Projekte bis zu einer Höhe von etwa 200.000 Euro abdecken.Die Förderung für die Digitalisierung in kleinen Unternehmen besteht aus zwei Teilen: Beratung und Umsetzung. Ein ähnliches Fördermodell gibt es bereits seit 2021 mit dem Hamburger Digitalbonus. Schleswig-Holstein hat die Fördersumme jedoch an die aktuelle Preisentwicklung angepasst und bietet bis zu 20.000 Euro im Beratungsmodul.

Förderfähig sind Unternehmen, die in Schleswig-Holstein wirtschaftlich aktiv sind, weniger als 50 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 10 Millionen Euro aufweisen.

Das Beratungsmodul unterstützt die Entwicklung von Lösungen mit konkreten Umsetzungsvorgaben für Digitalisierungsprozesse im Unternehmen. Das Beratungsunternehmen muss für die go-digital-Beratung zugelassen sein, und die Beratungskosten müssen mindestens 2.500 Euro betragen. Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40 % und erstreckt sich über maximal acht Monate.

Im Umsetzungsmodul wird der zuvor entwickelte Lösungsansatz aus dem Beratungsmodul in die Tat umgesetzt. Dieses Projekt kann Hardware, Software, Dienstleistungen und Schulungen umfassen, solange sie in direktem Zusammenhang mit dem innovativen Digitalisierungsansatz stehen. Die kalkulierten Kosten müssen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro liegen. Das Projekt muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden und wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 40% gefördert.

Standard-Hardware und -Software für gängige Bürogeräte, Ersatzbeschaffungen, Wartungskosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig.

Die Anträge müssen digital eingereicht werden und erfordern ein Servicekonto.

https://wtsh.de/de/foerderung-niedrigschwelliger-innovativer-digitalisierungsmassnahmen-in-kleinen-unternehmen