Verwendungsnachweis
Das Beratungsunternehmen rechnet den Förderzuschuss ab und der Kunde erhält eine De-minimis-Bescheinigung.
25980 Sylt, Gorch-Fock-Str. 11a
Beratung anfragen +49-4651–3386420
Das Beratungsunternehmen rechnet den Förderzuschuss ab und der Kunde erhält eine De-minimis-Bescheinigung.
Das Projekt wird dokumentiert und dem Kunden der Eigenanteil der Förderung berechnet.
Nach Bewilligung wird das Projekt innerhalb von sechs Monaten durchgeführt und abgerechnet.
Das Beratungsunternehmen erstellt den vollständigen go-digital-Förderantrag und reicht diesen ein.
Es wird ein vorläufiger Beratungsvertrag (basierend auf einer Vorlage) geschlossen.
Beratungsunternehmen und Kunde stimmen ein förderwürdiges Projekt ab.
Eine Vorlage für den Projektantrag steht zum Download auf der Programmseite des Förderprogramms go-digital zur Verfügung.
Eine umfassende Darstellung des Förderprogramms go-digital ist auf der Website des BMWI zu finden.
In den FAQ auf der Programm-Website werden weitere Fragen im Detail erklärt.
LexGeneralis ist für alle drei Module des Förderprogramms autorisiert und berät zu möglichen Förderprojekten. Fragen Sie einfach an.